Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Formentera erhält eigenen Sitz im Senat
Verfassungsänderung in beschleunigtem Durchgang
Der spanische Senat wird an diesem Mittwoch abschließend über die vierte Reform der Verfassung von 1978 abstimmen. Im Zentrum steht die Änderung von Artikel 69.3, die der Insel Formentera einen eigenen Sitz in der zweiten Parlamentskammer einräumen soll. Bisher bildeten Formentera und Ibiza einen gemeinsamen Wahlkreis für den Senat. Nach der finalen Zustimmung des Senats, die als Formsache gilt, wird die Reform im Staatlichen Amtsblatt (BOE) verkündet und tritt damit in Kraft. Sowohl der Senat als auch das Abgeordnetenhaus hatten sich für ein beschleunigtes Verfahren ohne die übliche Prüfung durch Fachausschüsse entschieden, wie aus den parlamentarischen Dokumenten hervorgeht.
Ein langjähriges Anliegen findet sein Ende
Der erfolgreiche Abschluss des Verfahrens markiert das Ende eines langen politischen Weges. Das Parlament der Balearischen Inseln hatte diesen Vorstoß, wie in der Begründung der Gesetzesvorlage nachzulesen ist, bereits in drei vorangegangenen Legislaturperioden ohne Erfolg unternommen. Der entscheidende Durchbruch gelang im Abgeordnetenhaus, nachdem eine Kompromisslösung gefunden wurde: Die regierende PSOE stimmte einer Änderung zu, die den spanischen Namen “Ibiza” in der Verfassung festschreibt, anstatt der von den Balearen vorgeschlagenen katalanischen Form “Eivissa”. Dieser Schritt sicherte die notwendige Unterstützung der oppositionellen Volkspartei (PP).
Geografische Repräsentation und abgewiesene Nebenschauplätze
Kern der Reform ist die explizite Nennung Formenteras in einer Liste von Inseln, die jeweils einen eigenen Senator stellen. Zu dieser Gruppe gehören laut dem neuen Verfassungstext auch Ibiza, Menorca, Fuerteventura, La Gomera, El Hierro, Lanzarote und La Palma. Eine Zusatzbestimmung sieht vor, dass die Neuregelung erst bei den nächsten regulären Senatswahlen nach Inkrafttreten der Reform wirksam wird. Derzeit vertritt der Sozialist Juanjo Ferrer, der für ein Bündnis aus PSOE, Sumar und regionalen Parteien antrat, den gemeinsamen Wahlkreis von Ibiza und Formentera.
Wie häufig bei Verfassungsdebatten versuchten einige Gruppierungen, die Gelegenheit für weitergehende Änderungen zu nutzen. Die Parlamentsverwaltung des Abgeordnetenhauses wies jedoch mehrere Anträge ab, da sie nicht im direkten Zusammenhang mit dem Thema standen. Dies betraf unter anderem eine von der Unión del Pueblo Navarro (UPN) beantragte Aufhebung einer Übergangsbestimmung zum Verhältnis Navarras zum Baskenland sowie elf umfassende Änderungsanträge der Baskischen Nationalistischen Partei (PNV), die unter anderem die Einheit Spaniens, das Selbstbestimmungsrecht und die Rolle des Königs betrafen.
Begründung: Anerkennung territorialer Singularität
In ihrer offiziellen Begründung führt das Parlament der Balearischen Inseln aus, dass die Reform dazu diene, die “territorialen, geografischen und existenziellen Besonderheiten” aller Teile Spaniens effektiv im Senat anzuerkennen. Sie betont die Bedeutung der Inseln und wünscht sich, dass die Reform “als eine gute Verfassungsreform” angesehen und “als eigene und gewollte” innerhalb des balearischen Archipels und in ganz Spanien empfunden wird.
Quelle: Parlamentarische Dokumente und Verlautbarungen zum Gesetzgebungsverfahren 121/0000XX der Cortes Generales.